Winterdienst
Winterdienst
Weil Sie Besseres zu tun haben, als Schnee und Eis zu räumen, sind wir für Sie da.
Schnee ist eine schöne Sache – wenn man nicht gerade mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs ist. Doch auch das ist kein Grund zum Verzweifeln, denn Winterdienst in und um Henstedt-Ulzburg ist unsere Sache. Wir sind bestens vorbereitet, um bei Schnee, Eis und Glätte für Sicherheit auf und um Ihr Grundstück zu sorgen.
Was müssen Sie tun?
Für viele Hauseigentümer und Mieter ist Winter mit frühem Aufstehen verbunden. Denn damit im Winter rund um Ihr Haus niemand ausrutscht, gilt die gesetzliche Schnee- und Räumpflicht – auch für angrenzende öffentliche Wege. In jedem Fall muss das gefahrlose Begehen des Gehwegs möglich sein, und das in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr. Und wenn jemand auf einem eisglatten Bürgersteig ausrutscht, weil der Gehweg nicht satzungsgemäß geräumt wurde, haftet der Grundstückseigentümer für den durch etwaige Verletzungen entstandenen Schaden. Dieser Räum- und Streupflicht können besonders Berufstätige und ältere Menschen nicht problemlos nachkommen. Von der Urlaubszeit ganz zu schweigen.
Was genau ist zu tun?
Gehwege und Bürgersteige vor Grundstücken müssen bis zu einer Breite von drei Metern gründlich geräumt werden – und bei Bedarf sind sie zu streuen. Und das, wie gesagt, bei Schneefall oder Frostwetter jeden Tag, auch an Sonn- und Feiertagen, von 7:00 bis 22:00 Uhr.
Gestreut werden darf mit sogenannten abstumpfenden Mitteln, also nur mit Sand, Feinsplitt und Ähnlichem. Streusalz und andere auftauende Mittel dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Glätte sonst nicht beizukommen wäre. Der Gebrauch von Streusalz auf Gehwegen kann Böden und Pflanzen schädigen. Außerdem leiden Vierbeiner unter dem aggressiven Salz, wenn es in die Pfoten eindringt.
Und beim Räumen sollte man natürlich den Schnee nicht einfach auf die Fahrbahn, den Radweg oder in die Straßenrinne schaufeln und diese damit blockieren.